Druckprüfung mittels Wasser / Luft


druckpruefung Bei der Druckprüfung mittels Wasser oder Luft wird das jeweilige Prüfmedium in die Kanalleitung eingeleitet. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes darf nur ein bestimmter Toleranzwert entweichen, damit die Leitung als dicht eingestuft werden kann. Sehr geeignet bei stark verzweigten Leitungen. Bevor die Druckprüfung mittels Wasser oder Luft durchgeführt wird, wenden wir - um für Sie Kosten zu sparen - im ersten Schritt die optische Dichtheitsprüfung nach DIN 1968 Teil 30 an. Erst, wenn diese kostengünstigere Kanaluntersuchung kein Ergebnis bringt, erfolgt entweder die Druckprüfung mittels Wasser oder die Druckprüfung mittels Luft.

Druckprüfung mittels Wasser

Die Druckprüfung mittels Wasser wird meist im Bestand, also bei bereits bestehenden Objekten, durchgeführt. Bei der Dichtheitsprüfung mittels Wasser werden die gesamten Leitungen geflutet. Anhand einer Wassersäule mit Durchgangsblase, an der ein Schlauch vertikal bis auf Rückstauebene befestigt wird, kann erkannt werden, ob ihre Kanalleitungen dicht sind.

Druckprüfung mittels Luft

Die Druckprüfung mittels Luft wird oftmals im Neubau durchgeführt. Die Dichtheitsprüfung mit Luft ist geregelt in der Europäischen Norm DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Hinweis: für die Druckprüfung mittels Luft greift die europäische Norm, weshalb keine speziellen Vorschriften hierfür auf Landes- oder Kreisebene vorliegen. Die Vorteile der Dichtigkeitsprüfung mit Luft liegen auf der Hand, es geht schneller als die Variante mit Wasser und die natürliche Ressource Wasser wird hierbei nicht verschwendet.

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Hinweis:

Die Hinweise zu den länderspezifischen Wasserhaushaltsgesetzen oder Landeswassergesetzen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Die Ausführungsbestimmungen zur Überprüfung der Abwasserdichtungen sind kommunal unterschiedlich geregelt. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

(Quelle: VDRK)