Optische Dichtheitsprüfung nach
DIN 1968 Teil 30


gejos schwenkkopfkameraZur Dichtigkeitsprüfung mittels des Sichtverfahrens werden moderne Schwenkkopfkameras in die Leitungen eingelassen, die den baulichen Zustand auf einem Monitor wiedergeben und von einem Sachkundigen ausgewertet werden.

Die optische Prüfung der Abwasserkanäle ist in der Regel das erste Verfahren, dass wir bei einer Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserkanäle anwenden, da es vergleichsweise kostengünstig ist und weniger Aufwand als die Dichtheitsprüfung mittels Wasser oder Luft verursacht. Allerdings gibt es eine Grundvoraussetzung, die für die optische Dichtigkeitsprüfung gewährleistet sein muss: der Kanal muss vorher gespült und gereinigt worden sein (notfalls auch gefräst).

Entweder es werden Risse, Brüche oder Versetzungen im Kanal direkt mit der optischen Prüfung erkannt und es können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden oder wir empfehlen die Dichtheitsprüfung mittels Wasser oder Luft. Die Schäden, die in Ihren privaten Abwasserleitungen festgestellt werden können, sind übrigens im jeweiligen Landeswassergesetz geregelt. Hier gibt es eine exakte Schadenklassifizierung nach Art des Schadensbeschreibung und ganz genauen Vorgaben.

Beispiel: Regelungen für Nordrhein-Westfalen

In NRW sind die Regelungen im NRW-Bildreferenzkatalog, Private Abwasserleitungen mit Schadensklassen nach DIN 1986-30 und Sanierungszeiträumen nach SüwVO Abw NRW, herausgegeben vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW geregelt.

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Nachgewiesen sachkundig!

Wir sind als Sachkundige beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW registriert.

Sachkundenachweis

Hinweis:

Die Hinweise zu den länderspezifischen Wasserhaushaltsgesetzen oder Landeswassergesetzen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Die Ausführungsbestimmungen zur Überprüfung der Abwasserdichtungen sind kommunal unterschiedlich geregelt. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

(Quelle: VDRK)