Regelungen auf kommunaler Ebene in Bayern


Im Bundesland Bayern ist die Verpflichtung zum Nachweis der Dichtigkeit noch nicht im Landesgesetz verankert. Unabhänig davon besteht die Pflicht für jeden Abwasserbeseitigungspflichtigen seine Abwasseranlage zu überwachen.


In jeder Gemeindeverwaltung und in jedem kommunalen Entwässerungsbetrieb bzw. über Ihren Abwasserweckverband können Sie die Regelungen zu Notwendigkeiten, Art und Umfang sowie Fristen zur Schadensbeseitigung erfragen.

Bei immer wieder auftretenden Problemen in Ihrer Grundstücksentwässerung liegt eine Prüfung in Ihrem eigenen Interesse, unabhängig von den Vorschriften in der Abwassersatzung Ihrer Gemeinde, um den Wert Ihres Eigentums zu erhalten.


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Nachgewiesen sachkundig!

Wir sind als Sachkundige beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW registriert.

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Hinweis:

Die Hinweise zu den länderspezifischen Wasserhaushaltsgesetzen oder Landeswassergesetzen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Die Ausführungsbestimmungen zur Überprüfung der Abwasserdichtungen sind kommunal unterschiedlich geregelt. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

(Quelle: VDRK)