Regelungen auf kommunaler Ebene in Rheinland-Pfalz
Im Bundesland Rheinland-Pfalz ist die Verpflichtung zum Nachweis der Dichtigkeit noch nicht im Landesgesetz verankert. Unabhängig davon besteht die Pflicht für jeden Abwasserbeseitigungspflichtigen seine Abwasseranlage zu überwachen.
In jeder Gemeindeverwaltung und in jedem kommunalen Entwässerungsbetrieb bzw. über Ihren Abwasserweckverband können Sie die Regelungen zu Notwendigkeiten, Art und Umfang sowie Fristen zur Schadensbeseitigung erfragen.
Bei immer wieder auftretenden Problemen in Ihrer Grundstücksentwässerung liegt eine Prüfung in Ihrem eigenen Interesse, unabhängig von den Vorschriften in der Abwassersatzung Ihrer Gemeinde, um den Wert Ihres Eigentums zu erhalten.